Wohnung/Haus vermieten
Es gibt viele Gründe für einen Vermieter, die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Dabei steht im Vordergrund, einen geeigneten Mieter für das jeweilige Objekt, also für Wohnung oder Haus, zu finden. Beides soll zueinander passen: Wohnung oder Haus und der Mieter selbst. Natürlich ist es für das zustande kommende Mietverhältnis eigentlich nicht von Belang, ob der Mieter dem Vermieter sympathisch ist oder auch nicht. Doch es erleichtert das Leben beider sicherlich ungemein. Ein Makler kann versuchen, die Interessen beider zu beachten, sollte aber natürlich vor allem im Sinne seines Auftraggebers arbeiten und einen entsprechenden Mieter finden.
Es ist sicher leichter, wenn jemand eine
Wohnung vermieten möchte. Diese sind oft gefragter, als Häuser und finden schneller einen neuen Mieter. Häuser vermieten sich vor allem gut an Personen, die längerfristig eine neue Bleibe suchen, die beispielsweise mit einer Familie dort einziehen möchten und selbst aber kein eigenes Haus bauen wollen. Wohnungen sind für Familien oft zu klein oder unerschwinglich. Meist verfügen sie zudem nicht über ein Grundstück.
Ein großer Nachteil für den Vermieter auf Mietersuche ist der Zeit- und Arbeitsaufwand. Denn wenn eine Immobilie zur Vermietung frei wird, so muss sich der Vermieter rechtzeitig um einen Nachmieter kümmern, wenn er keine Einbußen bei den Mieteinnahmen hinnehmen möchte. Das bedeutet, es müssen Anzeigen geschaltet werden, dafür bieten sich die örtlichen Tageszeitungen und das Internet mit seinen entsprechenden lokalen Seiten an. Gibt es Interessenten, müssen die Termine zur Besichtigung koordiniert werden, was wiederum mit den noch in der Wohnung befindlichen Mietern abgesprochen werden muss. Dabei kann sich der Vermieter sehr schnell bei seinen momentanen Mietern unbeliebt machen, wenn es nämlich darum geht, viele Termine zu vereinbaren, beziehungsweise mehrere Besichtigungen durchzuführen. Auf irgendeine Art und Weise muss ein gemeinsamer Termin gefunden werden, was manchmal nahezu unmöglich erscheint. Auch die Besichtigungen der Wohnung selbst müssen durchgeführt werden, was einen enormen Zeitaufwand bedeuten kann. Schließlich laufen die Interessenten nicht einfach nur durch die Wohnung hindurch, es müssen Fragen beantwortet werden, Grundrisse herausgesucht und verteilt und eventuell Auskünfte zu Nachbarschaft und anderen für die eventuell zukünftigen Mieter gegeben werden. Dies wird nun nicht nur einmal durchgeführt, wenn der Vermieter Pech hat, und er nicht schnell einen neuen Mieter findet, fallen diese Rundgänge und Auskunftsmarathons mehrfach an.
Die Lösung für die eben genannten Probleme kann der
Immobilienmakler sein. Er kann mit sämtlichen Aufgaben, die Vermietung der Wohnung oder des Hauses betreffend, betraut werden. So ist der Vermieter selbst gar nicht mehr der Ansprechpartner, er kann sogar, wenn er dies ausdrücklich wünscht, völlig unbehelligt von Nachfragen der künftigen Mieter bleiben. Der Makler schaltet die Anzeigen und nennt sich selbst als Ansprechpartner. Er kann im Vorab telefonische Auskünfte geben und die Termine zur Besichtigung vereinbaren. Der Makler übernimmt dann auch die Absprachen mit den noch in der Wohnung lebenden Mietern, damit die Besichtigungen reibungslos ablaufen können. Er erhält natürlich einen Schlüssel zur Wohnung oder zum Haus und führt die Gänge durch die Wohnung mit den Mietinteressenten durch.
Der Immobilienmakler kann auch als Verwalter des jeweiligen Objektes fungieren. Dabei ist er dafür verantwortlich, dass das Objekt auch bei Leerstand in einem solchen Zustand gehalten wird, dass es jederzeit für eine Vermietung zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass er Heizungen und Wasserrohre kontrollieren muss, was natürlich vor allem für die Wintermonate gilt. Bei Häusern hat er sich zudem um die Außenanlagen zu kümmern und veranlasst eventuell nötige Arbeiten in Absprache mit dem Vermieter, beziehungsweise dem Besitzer des Hauses. Dafür bekommt er eine Aufwandsentschädigung. Ohne einen Immobilienmakler ist der Vermieter für alle diese Arbeiten selbst zuständig, was schon allein durch eventuell anfallenden Fahrten zum Objekt zu einer teureren Aufgabe werden kann. Der Makler kann nämlich direkt in dem Ort, in dem sich die Wohnung oder das Haus befinden, beauftragt werden. Oder, wenn in dem Ort kein Makler ansässig ist, kommt der nächstgelegene Ort in Frage. Daher halten sich die Fahrtkosten, die dem Makler zu erstatten sind, in Grenzen. Es ist in vielen Fällen sogar möglich, den Makler auch nach der Vermietung von Haus oder Wohnung mit der Aufgabe der Verwaltung des Objektes zu betrauen. Beim Auszug der ehemaligen Mieter kann sich der Makler auch um die Einhaltung der Pflichten dieser Mieter kümmern. Das heißt, er kann mit ihnen zusammen eine Begehung der Wohnung oder des Hauses machen und feststellen, wo Reparatur- und Renovierungsbedarf besteht. Nach Durchführung der Arbeiten übernimmt er die Nachkontrolle. Wurden sie gar nicht oder nicht zur Zufriedenheit ausgeführt, kann er eine fachkundige Firma mit der Erledigung beauftragen und regelt die entstehenden Kosten mit dem Vermieter, der diese über die hinterlegte Kaution der Mieter begleichen wird. Auch dieser Punkt stellt eine enorme Entlastung des Vermieters dar.
Die Kosten für den Vermieter für eine Immobilienmakler halten sich in Grenzen. Er muss zum Beispiel solche Kosten tragen, die etwa für die Schaltung der diversen Anzeigen anfallen. Die eigentliche Maklerprovision wird in der Regel auf den Mieter umgelegt, der diese umgehend nach Unterzeichnung des Mietvertrages zu zahlen hat. Teilweise gibt es auch Vereinbarungen, bei denen die Provision vom Vermieter gezahlt wird oder sich Vermieter und Mieter die Kosten für den Makler teilen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn für den Mieter ein zusätzlicher Anreiz zur Miete der Wohnung oder des Hauses geschaffen werden soll.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Beauftragung eines Immobilienmaklers für den Vermieter unschätzbare Vorteile bringt. Zeit- und Arbeitsaufwand werden minimiert, eventueller Ärger, der beim Auszug mit den alten Mietern manchmal entstehen kann, wird vom Vermieter fern gehalten. Damit könnte man sagen, dass die Beauftragung eines Maklers nicht nur den Vorteil der physischen, sondern auch den Vorteil der psychischen Entlastung mit sich bringt. Natürlich ist diese Entlastung nicht umsonst, es fallen immer auch Kosten für den Vermieter an, auch wenn die eigentliche Provision vom Mieter getragen wird. Dennoch hat der Vermieter auch hier Möglichkeiten, diese Kosten beispielsweise über die Steuer wieder abzusetzen, so dass die finanzielle Belastung nicht allzu hoch ausfällt. Wer also eine Wohnung vermieten möchte, ist mit der Beauftragung eines Maklers sehr gut beraten, das gilt selbstverständlich auch für denjenigen, der ein
Haus vermieten will. Eine große Auswahl an Maklern findet man im örtlichen Branchenbuch.